AGB & Maßverantwortung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – fensterkauf24.de (Scaff24 GmbH)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Bauelementen (insbesondere Fenster, Türen, Rollläden und Zubehör) zwischen der Scaff24 GmbH, Brackestraße 3, 38159 Vechelde (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden.
(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Gegenüber Unternehmern gilt: Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Reiner Kaufvertrag / Ausschluss von Werk- und Montageleistungen
(1) Vertragsgegenstand ist ausschließlich der Verkauf und die Lieferung der bestellten Ware (Kaufvertrag).
(2) Der Verkäufer erbringt keine Montage-, Einbau-, Demontage-, Anschluss- oder sonstige Handwerker- und Bauleistungen am Bauwerk des Kunden.
(3) Beratungen, technische Auskünfte oder Hinweise zur Einbausituation erfolgen unverbindlich und entbinden den Kunden nicht von der bauseitigen Prüfung durch qualifizierte Fachkräfte (z. B. Fensterbauer, Statiker, Energieberater).
§ 3 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Präsentation der Produkte auf der Website fensterkauf24.de sowie Konfiguratoren stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage durch den Kunden.
(2) Auf Grundlage der Kundenanfrage erstellt der Verkäufer ein individuelles, freibleibendes Angebot nebst vorläufiger Positions- und Spezifikationsliste.
(3) Der Vertrag kommt zustande, indem der Verkäufer nach Eingang der Annahme und der ausdrücklichen Maß- und Spezifikationsfreigabe gem. § 4 eine schriftliche Auftragsbestätigung (Textform gem. § 126b BGB genügt) an den Kunden versendet.
§ 4 Maßverantwortung, Kundenspezifikation und Produktionsfreigabe
(1) Die Fertigung der Elemente erfolgt nach den vom Kunden übermittelten Maßen, Öffnungsarten, Profilen, Verglasungen und Zusatzausstattungen (Kundenspezifikation / Maßanfertigung).
(2) Alleinige Verantwortung des Kunden: Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und bauseitige Passgenauigkeit der von ihm angegebenen Maße (Rohbaumaße, Fertigmaße, Profilabzüge, Fußbodenaufbau etc.).
(3) Kein Aufmaß durch den Verkäufer: Der Verkäufer führt kein Aufmaß vor Ort durch. Eine Prüfung der Kundenmaße durch den Verkäufer beschränkt sich auf eine grobe Plausibilitäts- und technische Machbarkeitsprüfung bei der Werksbestellung. Diese Prüfung begründet keine Zusicherung von Passgenauigkeit und keine Übernahme der Maßverantwortung.
(4) Freigabedokument vor Bestellung: Vor Auslösung der Fertigung beim Hersteller (Eko-Okna) übermittelt der Verkäufer dem Kunden eine finale Spezifikations- und Positionsliste (Maßfreigabe). Der Kunde ist verpflichtet, diese sorgfältig auf Richtigkeit aller Parameter zu prüfen und in Textform (z. B. per E-Mail oder digitaler Unterschrift) freizugeben.
(5) Ausschluss nachträglicher Änderungen: Nach erfolgter Produktionsfreigabe ist eine Änderung oder Stornierung der Fertigungsmaße ausgeschlossen, da der Produktionsprozess unmittelbar ausgelöst wird.
(6) Nachteile, Zusatzaufwände oder Mängel, die darauf beruhen, dass der Kunde unrichtige oder unvollständige Maße übermittelt oder freigegeben hat, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preisangaben in Angeboten an Verbraucher verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise rein netto zzgl. USt.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Fertigung erst nach Zahlungseingang (Vorkasse / 100 % Vorkasse).
§ 6 Lieferung, Transport und Mitwirkungspflichten bei der Entladung
(1) Die Lieferung erfolgt per Spedition an die vom Kunden angegebene Lieferadresse frei Bordsteinkante bzw. bis zur befahrbaren Grundstücksgrenze.
(2) Zufahrt: Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferstelle mit einem schweren LKW (bis 40 t) befahrbar ist.
(3) Entladung bauseits: Die Entladung der Ware obliegt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich eine Lieferung mit Mitnahmestapler oder Kranentladung vereinbart wurde. Der Kunde stellt auf eigene Kosten geeignetes Personal bzw. Entladegerät zur Verfügung.
(4) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an das Speditionsunternehmen über (§ 447 BGB). Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Kunden über (§ 474 Abs. 2 BGB).
§ 7 Widerrufsrecht
(1) Bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (Maßanfertigung), besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.
(2) Für nicht nach Kundenspezifikation gefertigte Standardware (z. B. genormtes Montagematerial) steht Verbrauchern das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht zu.
(3) Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte mit folgenden Maßgaben:
(2) Kein Mangel bei bauseitigen Maßfehlern: Maßabweichungen, die auf fehlerhaften Angaben des Kunden im Freigabedokument beruhen, stellen keinen Sachmangel der gelieferten Ware dar.
(3) Handelsübliche Toleranzen: Geringfügige, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Farbe, Struktur, Profil- und Glasbeschaffenheit (gemäß Richtlinien zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen) stellen keinen Mangel dar.
(4) Gegenüber Unternehmern gilt: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Transportschäden zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich (spätestens binnen 5 Werktagen) schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Transportschäden sind zudem direkt auf dem Frachtbrief der Spedition zu vermerken. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung.
(5) Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.
§ 9 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Braunschweig.